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Von der Handwerkskammer Braunschweig öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Steinmetz- und Steinbildhauer- Handwerk

Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige muss einen Eid leisten, dass er seine Tätigkeit als Sachverständiger unparteiisch, unabhängig, weisungsfrei und persönlich ausführt. Somit kann sich jeder Hilfesuchende voll und ganz auf das erstellte Gutachten verlassen. Der ö.b.u.v Sachverständige wird aufgrund seines geleisteten Eides und der hohen fachlichen Kompetenz als Gerichtsgutachter beauftragt. Der ö.b.u.v. Sachverständige ist berechtigt das abgebildete Gütesiegel für besondere Sachkunde zu führen. Ebenso darf nur er den rechtlich geschützten „Rundstempel“ als Zeichen der besonderen Eignung verwenden. Diese Tätigkeit wird landläufig als sachverständiger gutachter bezeichnet.

 

Berthold Mühlbach